Allgemeine Geschäftsbedingungen der HR Zquad GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Leistungen der HR Zquad GmbH, Sophie-Opel-Str. 17, 44803 Bochum (im Folgenden "wir" oder "Auftragnehmer") im Bereich Stellenanzeigen (Medialeistungen, Multi-Posting, Grafik, Text), Personalmarketing, Employer Branding (Webseitenerstellung und -pflege, Landing Pages, Social Media Grafik- und Textleistungen, Print, Online), Social Media Anzeigenschaltung sowie Pre-Screening von Bewerbern (Kontaktaufnahme, Screening, Erstgespräche, Herstellung des Kontakts zwischen Bewerbern und Kunden), einschließlich damit verbundener Beratungsleistungen (zusammen "Leistungen"), die für Sie als Auftraggeber ("Kunde") erbracht werden.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3 Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, kostenlos.
2.2 Soweit im Angebot nicht anders festgelegt, halten wir uns zwei Wochen an unser Angebot gebunden.
2.3 Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht, veröffentlicht, vervielfältigt oder genutzt werden.
3. Leistungen
Der Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen, das Budget sowie die konkrete Leistungsbeschreibung einschließlich Lieferzeit/Laufzeit ergeben sich aus unserem Angebot und den darin genannten weiteren Unterlagen (Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Dokumentation etc.). Soweit darin nichts Abweichendes vereinbart, gelten diese AGB.
4. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Wenn eine Vertragspartei erkennt, dass Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, teilt sie dies der anderen Vertragspartei unverzüglich mit. Die Parteien suchen dann nach einer interessengerechten Lösung.
4.2 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen und erbringt alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unaufgefordert und auf eigene Kosten. Dies schließt die Bereitstellung von Beistellungen gemäß Ziffer 6 sowie sonstigen Unterlagen, Daten, Informationen und Kontakten ein.
4.3 Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Mangels anderweitiger Vereinbarung erfolgen diese auf Kosten des Kunden.
4.4 Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind echte Verpflichtungen, keine bloßen Obliegenheiten. Ein durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten entstehender Mehraufwand kann von uns zu den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, zu unseren aktuellen Stundensätzen berechnet werden.
5. Projektleitung
5.1 Soweit nicht anders im Angebot festgelegt, liegt die Projektleitung bei uns.
5.2 Die Vertragsparteien benennen Ansprechpartner und Stellvertreter, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantworten.
5.3 Veränderungen in den benannten Personen sind der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Unser Ansprechpartner ist Leiter des Projektes und zuständig für alle auftretenden Fragen sowie für die Entgegennahme aller vom Kunden geschuldeten Informationen und Mitwirkungshandlungen.
5.5 Die Ansprechpartner tauschen sich regelmäßig über Fortschritte und Hindernisse aus.
5.6 Vereinbarte Änderungen der Leistungen sind vom Projektleiter zu dokumentieren und vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
6. Beistellungen durch den Kunden; Freistellung
6.1 Der Kunde versichert, dass die zur Verfügung gestellten Beistellungen (Videos, Musikstücke, Texte, Bilder, Logos, Daten etc.) frei von Mängeln sind und keine Rechte Dritter verletzen.
6.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der Pflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG-Wort) selbst verantwortlich.
6.3 Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassen die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Fachpersonal, Kommunikationsmitteln, Hard- und Software sowie Räumlichkeiten.
6.4 Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt uns ein nicht-übertragbares, nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht für die Vertragsdauer ein.
6.5 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Beistellungen frei und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung.
7. Änderungswünsche des Kunden
7.1 Änderungswünsche des Kunden sind schriftlich mitzuteilen. Das weitere Verfahren richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
7.2 Wir können entscheiden, ob wir die Änderungswünsche direkt umsetzen oder das Verfahren nach den Ziffern 7.3 bis 7.9 anwenden.
7.3 Der Kunde kann seinen Änderungswunsch bis zum Abschluss des Änderungsverfahrens zurückziehen.
7.4 Wir prüfen die Auswirkungen der gewünschten Änderung auf Vergütung und Termine. Der Kunde wird über notwendige Verschiebungen informiert.
7.5 Nach Prüfung legen wir die Auswirkungen der Änderung dar und unterbreiten gegebenenfalls einen Vorschlag zur Umsetzung.
7.6 Die Vertragsparteien stimmen sich über den Änderungsvorschlag ab und fügen das Ergebnis der Vereinbarung als Nachtrag hinzu.
7.7 Kommt keine Einigung zustande, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
7.8 Betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung sowie der Änderungswünsche verschoben.
7.9 Der Kunde trägt die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände.
8. Vertragslaufzeit, Automatische Vertragsverlängerung, Kündigung
8.1 Die Vertragslaufzeit für die jeweilige Recruiting-Kampagne beträgt drei, sechs oder zwölf Monate, je nach Vereinbarung.
8.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn keine der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigt.
8.3 Die Verlängerung erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Preisen.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 Kündigungen und Fristsetzungen bedürfen der Schriftform.
8.6 Nach Vertragsbeendigung sind uns überlassene Unterlagen unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
9. Lieferzeit/Laufzeit
9.1 Lieferfristen und Termine werden im Angebot angegeben.
9.2 Unsere Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übermittlung unserer Leistungen an den Kunden.
9.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern dem Kunden zumutbar.
9.4 Leistungsverzögerungen werden dem Kunden unverzüglich angezeigt. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch den Kunden verursachte Umstände verlängern die Lieferfrist entsprechend.
9.5 Bei Leistungsverzug ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.
9.6 Ansprüche auf Schadensersatz bei Leistungsverzug bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 16.
10. Freigabe durch den Kunden; Abnahme bei Werkleistungen; Korrekturen
10.1 Vor Veröffentlichung oder Vervielfältigung einer Medialeistung übermitteln wir diese zur Prüfung und Freigabe an den Kunden. Die Freigabe hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
10.2 Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Meldung der Fertigstellung. Erhebt der Kunde binnen zwei Wochen keine Beanstandungen, gilt die Abnahme als erteilt.
10.3 Bei gestalterischen Werkleistungen ist eine Korrekturschleife in der vereinbarten Gegenleistung enthalten.
10.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
10.5 Weitere Obliegenheiten des Kunden bleiben unberührt.
11. Vergütung und Zahlung
11.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei fehlender Vereinbarung gelten unsere Preislisten.
11.2 Die Vergütung versteht sich exklusive Reise- und Fremdkosten.
11.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
11.4 Die Vergütung ist nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen fällig.
11.5 Im Falle des Zahlungsverzugs fallen Verzugszinsen und eine Pauschale an.
11.6 Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
12. Nutzungsrechte, Werbung
12.1 Wir räumen dem Kunden die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, auf Deutschland beschränktes Nutzungsrecht.
12.2 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden
über.
12.3 Wir sind berechtigt, die erbrachten Leistungen für eigene Werbezwecke zu nutzen und den Kunden als Referenz zu benennen.
12.4 Der Kunde ist zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte nur nach unserer vorherigen Zustimmung berechtigt.
13. Schutzrechte Dritter
13.1 Wir gewährleisten, dass die erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind.
13.2 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Schutzrechten durch den Kunden beruhen.
13.3 Bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte werden die Vertragsparteien sich unverzüglich informieren und bei der Abwehr der Ansprüche kooperieren.
13.4 Für Schutzrechtsverletzungen gelten ergänzend die Regelungen der Ziffer 16.
14. Leistungsänderungen
14.1 Änderungswünsche des Kunden erfolgen nach den Regelungen in Ziffer 7.
14.2 Notwendige Leistungsänderungen aufgrund technischer Neuerungen oder veränderter gesetzlicher Vorgaben teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Der Kunde wird einer Anpassung der Leistung auf die neuen Anforderungen zustimmen, sofern dies nicht unzumutbar ist.
14.3 Im Übrigen gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen.
15. Datenschutz
15.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
15.2 Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet und aufbewahrt.
15.3 Jede Partei stellt sicher, dass sie über erforderliche Einwilligungen und Berechtigungen zur Datenverarbeitung verfügt.
15.4 Nach Vertragsende sind personenbezogene Daten zu löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
16. Haftung
16.1 Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
16.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und untypische Schäden ist ausgeschlossen.
16.4 Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.5 Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit deren Wiederherstellung mit angemessenem Aufwand möglich ist.
16.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Schadens.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Erfüllungsort ist unser Sitz.
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bochum.
17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
17.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.